Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge: (www.tirol.gv.at) Anträge nur mehr ONLINE möglich. Für Lehrlinge mit nachgewiesenem Lehrverhältnis und/oder Wohnsitz in Tirol, abhängig vom Familiennettoeinkommen. Die Beihilfenhöhe beträgt € 100,--/Monat.
LehrPlus-Ticket für ganz Tirol € 96,00: Gültig für beliebig viele Fahrten in ganz Tirol inkl. Innsbruck (Kernzone) für Lehrlinge bis 24 Jahre, freie Verkehrsmittelwahl: ein Ticket für Bus, Bahn und Tram, gültig jeweils 12 Monate ab Erstausstellung, auch am Wochendende und im Urlaub gültig, inkl. Nightliner, nicht übertragbar
Lehr-Ticket für die Fahrt zur Lehrstelle € 19,60: Gültig für Fahrten vom Wohnort zur Lehrstelle und retour (mind. 3 Tage pro Woche für Lehrlinge bis 24 Jahre, freie Verkehrsmittelwahl: ein Ticket für Bus, Bahn und Tram, nur an Arbeitstagen gültig, nicht übertragbar, für die Berufsschule muss ein eigener Antrag (Schul-Ticket) gestellt werden, kann nachträglich zu einem LehrPlus-Ticket aufgewertet werden (die bereits bezahlten € 19,60 werden angerechnet)
Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge: (Antrag) Anspruch haben Eltern, deren Kind nicht am Hauptwohnsitz die Lehre absolviert und deshalb in der des Lehrbetriebes wohnen muss, am Wochenende heimfährt und kein öffentliches Verkehrsmittel unentgeltlich benutzen kann. Der Lehrling muss Anspruch auf Familienbeihilfe haben und der kürzeste Weg in eine Richtung mindestens 2 Kilometer betragen. (Gilt auch für Lehrlinge, die als Berufschülerinnen und Berufschüler in einem Internat wohnen und am Wochenden heimfahren.) Die Beihilfenhöhe beträgt abhängig von der Kilometerdistanz zwischen € 19 und € 58 monatlich. Anträge an das Wohnsitzfinanzamt.
Fahrenbeihilfe für Lehrlinge: (Antrag) Anspruch haben Eltern deren Kind für die Fahrt vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel unentgeltlich benutzen kann. Lehrling muss Anspruch auf Familienbeihilfe haben und der kürzeste Weg in eine Richtung muss mindestens 2 Kilometer betragen. Die Beihilfe ist je nach Entfernung unterschiedlich hoch gestaffelt. Anträge an das Wohnsitzfinanzamt.
Steuerfreibeträge bei auswärtiger Berufsausbildung (und Berufsschule): Kosten für die zwangsläufige auswärtige Berufsausbildung eins Kindes. Besteht im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit und das Kind muss eine auswärtige Lehrstelle (mind. 25 km Entfernung) besuchen, so kann für jeden angefangenen Monat ein Freibetrag von € 110 monatlich geltend gemacht werden. Lehrlinge, die eine auswärtige Berufsschule besuchen bekommen in der Regel 2 bis 3 Monate angerechnet. Geltendmachung über die Arbeitnehmerveranlagung.
Begabtenförderung für Lehrlinge: (www.tirol.gv.at) Anträge nur mehr ONLINE möglich. Für Lehrlinge mit nachgewiesenem Lehrverhältnis und/oder Wohnsitz in Tirol ab dem 2. Lehrjahr und außerordentliche Schüler an Berufsschulen (2.Bildungsweg). Die Basisförderung wird nur gewährt, wenn im Jahreszeugnis nicht mehr als 2 Beurteilungen auf „Gut“ und alle anderen Beurteilungen auf „Sehr gut“ lauten. Die Basisförderung beträgt € 100,--. Zusatzförderung zwischen € 25,-- oder € 190,-- ist für gewisse Extraleistungen möglich.
AK-Bildungsbeihilfe für Lehrlinge: (Antrag) Anspruch haben Lehrlinge, wo zumindest 1 Elternteil AK-Mitglied ist und ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten wird.
Negativsteuer: Wenn während des Jahres der Lehrlingsentschädigung zwar Sozialversicherungs, aber keine Lohnsteuer abgezogen wird, können Lehrlinge (auch Arbeitnehmer) einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen. Es werden dann bis zu € 110 pro Jahr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Finanzamt-Formular L1) zurückerstattet.
Lehrlingscard: (Antrag) In erster Linie dient die Lehrlingscard dazu, dass sich ein Lehrling als Lehrling ausweisen kann. Sie kann daher zum Nachweis der Identität verwendet werden. Nachteile, die Lehrlinge gegenüber Schülern in einzelnen Bereichen hatten, sollen durch die Lehrlingscard aus dem Weg geräumt werden.
Schüler- und Lehrlingsheime unter dem Schutz des Heiligen Josef: Knaben, vornehmlich aus Tirol, die in Innsbruck eine höhere bildende Schule oder zur Erlernung eines Handwerk eine Berufsschule besuchen
Daniel- und Maria Swarovski-Stiftung: für Lehrlinge die einen technischen Lehrberuf erlernen, FRIST: 15.11.20XX
Tiroler Jugendstiftung: Förderung von Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Schulungen und Publikationen im Berich Bildung, sowie Gewärhung von Förderungen zur Teilnahme an derartigen Veranstaltungenu und Kursen
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